Führerscheinklassen
Führerschein-klassen
Ob auf zwei Rädern, vier Rädern oder mit schwerem Gefährt unterwegs – der richtige Führerschein öffnet Ihnen die Türen zur Mobilität. Von der ersten Fahrt mit dem Moped bis zum sicheren Handling eines LKW bieten wir Ihnen eine klare Übersicht über alle Fahrzeugklassen und Führerscheine. Erfahren Sie, welcher Führerschein zu Ihnen passt, und machen Sie den ersten Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Freiheit. Unsere Fahrschule begleitet Sie auf Ihrem Weg – kompetent, individuell und praxisnah.
Ob auf zwei Rädern, vier Rädern oder mit schwerem Gefährt unterwegs – der richtige Führerschein öffnet Ihnen die Türen zur Mobilität. Von der ersten Fahrt mit dem Moped bis zum sicheren Handling eines LKW bieten wir Ihnen eine klare Übersicht über alle Fahrzeugklassen und Führerscheine. Erfahren Sie, welcher Führerschein zu Ihnen passt, und machen Sie den ersten Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Freiheit. Unsere Fahrschule begleitet Sie auf Ihrem Weg – kompetent, individuell und praxisnah.
Klicken Sie auf die Klassen und entdecken Sie Ihre Optionen – Ihr Abenteuer auf der Straße beginnt hier!
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PKW-Klassen
Klasse B (Mindestalter: 18 Jahre)
für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse sowie Anhänger bis zu einer zul. Gesamtmasse von 750 kg.
Klasse BF17 (Mindestalter: 17 Jahre)
für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse sowie Anhänger bis zu einer zul. Gesamtmasse von 750 kg – mit Begleitperson.
Klasse BF96 (Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre mit BF17)
für Kraftfahrzeuge mit Anhänger, bei einer zul. Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 4,25 Tonnen (keine Prüfung erforderlich).
Klasse BE (Mindestalter: 18 Jahre)
für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse und Anhängern bis max. 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse.
Klasse BFE17 (Mindestalter: 17 Jahre)
für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse und Anhängern bis max. 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse – mit Begleitperson.
Klasse B196 (Mindestalter: 25 Jahre)
für das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm ohne Prüfung als Erweiterung der Klasse B.
Klasse B197 (Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre mit BF17)
für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse mit Automatik-Prüfung ohne Einschränkungen beim Fahren eines Schaltwagens. Allerdings ist eine Ausbildung mit Schaltgetriebe von min. 10 x 45 Minuten erforderlich.
Motorrad-Klassen
Mofa (Mindestalter: 15 Jahre)
für Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum. Hinweis: Kein Führerschein! Hierbei handelt es sich nur um eine Prüfbescheinigung, welche vom TÜV nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt wird.
Klasse AM (Mindestalter: 15 Jahre)
für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum oder 500 ccm Dieselmotor.
Klasse A1 (Mindestalter: 16 Jahre)
für Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum, einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg.
Klasse A2 (Mindestalter: 18 Jahre)
für Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg.
Klasse A (Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen)
für Motorräder ohne Leistungsbeschränkung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung.
Sonstige Anmerkungen
- Wenn Sie bereits seit zwei Jahren den Führerschein der Klasse A1 haben, können Sie auf die Klasse A2 erweitern.
- Wenn Sie bereits seit zwei Jahren den Führerschein der Klasse A2 besitzen, können Sie auf die Klasse A erweitern.
In beiden Fällen müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung oder Sonderfahrten sind nicht nötig.
LKW-Klassen
Klasse C1
für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse.
Klasse C1E
für Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse, wobei die zul. Gesamtmasse der Kombination 12 Tonnen nicht überschreiten darf.
Klasse C
für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse.
Klasse CE
für Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse.
Sonstige Klassen
Klasse L
für Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von maximal 40 km/h und 2 Anhängern mit jeweils max. 25 km/h sowie für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis maximal 25 km/h.
Klasse T
für Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von bis zu 60 km/h (bis zum 18. Lebensjahr gedrosselt auf 40 km/h) sowie für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h.
PKW-Klassen
Klasse B
(Mindestalter: 18 Jahre)
für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse sowie Anhänger bis zu einer zul. Gesamtmasse von 750 kg.
Klasse BF17
(Mindestalter: 17 Jahre)
für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse sowie Anhänger bis zu einer zul. Gesamtmasse von 750 kg – mit Begleitperson.
Klasse BF96
für Kraftfahrzeuge mit Anhänger, bei einer zul. Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 4,25 Tonnen (keine Prüfung erforderlich).
Klasse BE
(Mindestalter: 18 Jahre)
für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse und Anhängern bis max. 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse.
Klasse BFE17
(Mindestalter: 17 Jahre)
für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse und Anhängern bis max. 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse – mit Begleitperson.
Klasse B196
(Mindestalter: 25 Jahre)
für das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm ohne Prüfung als Erweiterung der Klasse B.
Klasse B197
für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse mit Automatik-Prüfung ohne Einschränkungen beim Fahren eines Schaltwagens. Allerdings ist eine Ausbildung mit Schaltgetriebe von min. 10 x 45 Minuten erforderlich.
Motorrad-Klassen
Mofa
(Mindestalter: 15 Jahre)
für Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum. Hinweis: Kein Führerschein! Hierbei handelt es sich nur um eine Prüfbescheinigung, welche vom TÜV nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt wird.
Klasse AM
(Mindestalter: 15 Jahre)
für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum oder 500 ccm Dieselmotor.
Klasse A1
(Mindestalter: 16 Jahre)
für Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum, einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg.
Klasse A2
(Mindestalter: 18 Jahre)
für Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg.
Klasse A
(Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen)
für Motorräder ohne Leistungsbeschränkung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung.
Sonstige Anmerkungen
- Wenn Sie bereits seit zwei Jahren den Führerschein der Klasse A1 haben, können Sie auf die Klasse A2 erweitern.
- Wenn Sie bereits seit zwei Jahren den Führerschein der Klasse A2 besitzen, können Sie auf die Klasse A erweitern.
In beiden Fällen müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung oder Sonderfahrten sind nicht nötig.
LKW-Klassen
Klasse C1
für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse.
Klasse C1E
für Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse, wobei die zul. Gesamtmasse der Kombination 12 Tonnen nicht überschreiten darf.
Klasse C
für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse.
Klasse CE
für Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse.
Sonstige Klassen
Klasse L
für Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von maximal 40 km/h und 2 Anhängern mit jeweils max. 25 km/h sowie für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis maximal 25 km/h.
Klasse T
für Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von bis zu 60 km/h (bis zum 18. Lebensjahr gedrosselt auf 40 km/h) sowie für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h.
Mit diesen Führerscheinklassen stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen, um sicher und flexibel auf zwei, vier oder mehreren Rädern unterwegs zu sein – vom Moped bis zum schweren LKW. Jeder Führerschein ist ein Schritt in Richtung Freiheit und Mobilität, perfekt abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
Mit diesen Führerscheinklassen stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen, um sicher und flexibel auf zwei, vier oder mehreren Rädern unterwegs zu sein – vom Moped bis zum schweren LKW. Jeder Führerschein ist ein Schritt in Richtung Freiheit und Mobilität, perfekt abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
Ist etwas für Sie dabei? Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren oder einen Termin
zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zu Ihrem Führerschein zu begleiten!
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